Ausschreibungen

Literaturstipendium der Stadt Schwaz – „Stadtschreiber/in 2023“


Seit 1993 vergibt die Stadt Schwaz unter dem Titel "Schwazer Stadtschreiber/in" ein Aufenthaltsstipendium für junge Autorinnen und Autoren (geringer bisheriger Publikationsumfang), die sich bei freier Unterkunft und monatlich 1.500 Euro Taschengeld zwei Monate ausschließlich der Schreibarbeit widmen können.

Dauer: zweimonatiger Aufenthalt in Schwaz im Zeitraum September bis Dezember 2023
Unterkunft: Kulturwohnung der Stadt Schwaz
Stipendium: € 1.500,–/Monat

15.04.23

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Temnitzschreiber*in Residenz

Naturwahrnehmung & Literatur

Beschreibung

Im bereits dritten Jahr schreiben das Amt Temnitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Förderverein Temnitzkirche e.V. ein Literaturstipendium aus. Es bietet einem Autor/einer Autorin die Möglichkeit, im Sommer/Herbst 2023 für drei Monate im Amt Temnitz zu leben und themenbezogen zu arbeiten.

30.04.23

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„Spaltmaße – Vermessungen aus Alltag und Gesellschaft. Das Literatur-Stipendienprogramm der Jürgen Ponto-Stiftung“

Voraussetzungen:

Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die nicht älter als 35 Jahre sind, noch kein literarisches Debüt vorgelegt haben und insofern nicht verlagsgebunden sind.
Themenvorgabe: Von Klassen und Klassismus

Beschreibung

31.03.23

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Kurt-Tucholsky-Preis für Literarische Publizistik 2023

Kurt-Tucholsky-Preis für Literarische Publizistik. Ausschreibung für die Vergabe 2023

Der Preis
Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Gripsholm 1994 beschlossene Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der
Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.

31.03.23

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Gelsenkirchener Literaturstipendium "writer in residence" 2023

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die deutsche Sprache sprechen und nicht älter als 40 Jahre sind. Bewerbungen von Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz in Gelsenkirchen oder einer der direkten Nachbarstädte Gelsenkirchens sind nicht möglich.

Bewerberinnen und Bewerber sollten möglichst eine eigenständige Publikation vorweisen können, die nicht im Eigenverlag erschienen ist, oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien.

Es besteht Residenzpflicht.

12.03.23

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