Folgende natürliche und juristische Personen sind förderungsberechtigt und können Gesuche einreichen:
1. Autorenförderung:
Deutsch- oder fremdsprachige AutorInnen aus der Region Basel, die seit mindestens zwei Jahren in der Region domiziliert sind.
2. Produktionsförderung:
- Verlage und HerausgeberInnen, die Werke von in der Region wohnhaften AutorInnen publizieren wollen.
- In der Region domizilierte Verlage, die Werke von deutschsprachigen AutorInnen aus der Schweiz publizieren wollen.